Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die "Jacobs 3in1 Classic Kaffeesticks" zur Mogelpackung des Monats gekürt. Der Hersteller reduzierte die Füllmenge um ein Drittel, erhöhte aber gleichzeitig den Preis. Das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von 56 Prozent.
Die Empörung bei Kaffeeliebhaberinnen und -liebhabern ist groß: Auf den ersten Blick hast sich die Packung der beliebten "Jacobs 3in1 Classic Kaffeesticks" nicht verändert, ihr Inhalt ist allerdings deutlich weniger geworden. Eine geschickte Täuschung: Das Produkt enthält nur noch 120 statt 180 Gramm löslichen Kaffee pro Packung – bei einer gleichbleibenden Anzahl von zehn Sticks.
Gleichzeitig stieg der Preis von 2,69 auf 2,79 Euro. Das entspricht – bezogen auf das Gewicht – einer versteckten Preiserhöhung von satten 56 Prozent. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) das Produkt zur Mogelpackung des Monats gekürt.
Doppelte Böden, riesige Kartonagen oder viel Luft in der Verpackung – um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen Hersteller tief in die Trickkiste. Zudem verringern Produzenten gerne die Füllmengen ihrer Produkte oder sparen an Zutaten, reduzieren aber nicht immer den Preis. um mehr Inhalt vorzugaukeln, umgeben Lebensmittelhersteller ihre Produkte oftmals mit unverhältnismäßig viel Luft, doppelten Böden, großen Deckeln, dicken Wandungen oder schlicht überdimensionierten Umkartons. Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten.Wehren sollten Sie sich trotzdem! Wenn Sie den Verdacht hegen, ein Lebensmittel in einer "Mogelpackung" gekauft zu haben, wenden Sie sich an: die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes die zuständigen Eichämter Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Hersteller Verpackungen mit Warnhinweisen kennzeichnen müssen, wenn ein Produkt weniger Inhalt enthält, der Preis aber geblieben oder gar gestiegen ist oder die Zusammensetzung verändert wurde. Mindestens sechs Monate lang soll dieser Hinweis auf der Verpackung sein, so die Forderung. Aktueller Aufhänger ist, dass Händler in Frankreich seit dem 1. Juli 2024 am Regal auf derartige Mogelpackungen hinweisen müssen. Von der halbleeren Chipstüte bis zur übergroßen Pralinenpackung - Mogelpackungen sind eins der Themen, die seit Jahren bei den Verbraucherzentralen für Beschwerden sorgen. Doch wann ist eine Verpackung wirklich täuschend und was mache ich, um mich zu schützen? Nora Dittrich von der Verbraucherzentrale NRW erklärt, in welchen Ausmaßen Verbraucher:innen jährlich übervorteilt werden und wo nachgebessert werden muss, um das in Zukunft zu verhindern. Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.