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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 105 mal aufgerufen
  
  Feder, Fell und Co. --- Tierschutz
Frau Ananas

14.05.2010 18:49
Hundehalter und Jäger - Wer ist wann im Recht? Zitat · antworten

Wenn Jäger und Hundehalter aufeinander treffen, ist das nicht immer eine freundliche Begegnung. Obwohl sie die Liebe zum Tier und zur Natur verbindet, besteht zwischen beiden ein Konflikt: Während der Hundehalter seinem Vierbeiner Auslauf bieten will, möchte der Jäger vor allem das Wild seines Reviers schützen – beides ist legitim. Doch oft wissen Hundehalter gar nicht, was sie im Wald dürfen und was nicht. Informieren Sie sich hier über die Rechtslage.




Darf der Hund im Wald frei laufen?

Ob der Hund im Wald ohne Leine laufen darf, ist vom jeweiligen Ort abhängig. Die Gesetzgebung in diesem Fall ist Ländersache. Die Waldgesetze aller Länder erlauben es, den Forst gemeinsam mit dem Hund zu betreten. Ob er jedoch angeleint sein muss oder nicht, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Beispielsweise in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz und vier weiteren Ländern kann der Hund uneingeschränkt im Wald herumlaufen. In anderen Bundesländern müssen Hunde angeleint bleiben, in manchen dürfen sie sich nur auf Wegen frei bewegen. Jedoch kann jede Kommune Sonderregelungen festlegen und einen örtlichen Leinenzwang anordnen.

Darf der Jäger auf einen freilaufenden Hund schießen?

Grundsätzlich ja. So steht es in allen deutschen Jagdschutzgesetzen. Und zwar dann, wenn dies zur so genannten Gefahrenabwehr notwendig ist. Durch diese Gefahrenabwehr soll das Wild vor Störungen geschützt werden. Als Störung gilt es, wenn der Hund tatsächlich Jagd auf ein Tier macht – auch ein stöbernder Hund ist eine Störung, wenn er zum Beispiel Vögel oder junge Wildtiere aufscheucht. Damit die Gefahrenabwehr gerechtfertigt ist, müssen allerdings verschiedene Kriterien erfüllt sein - je nach Bundesland sind sie unterschiedlich strikt. In Sachsen-Anhalt dürfen freilaufende Hunde etwa getötet werden, wenn sie außerhalb der Einwirkung des Halters unterwegs sind. Auch wenn Sie nicht wildern.

mehr ......





Liebe Grüsse Angelika




Birstein Offline


Beiträge: 4.701


21.05.2010 09:35
#2 RE: Hundehalter und Jäger - Wer ist wann im Recht? Zitat · antworten

Früher hatten wir mal ein Jagtpächter, der hat auf alles geschossen, dass frei herumlief.
Den wir jetzt haben, der schießt keine Hunde und Katzen ab, er meint, wenn er bei streunenden Tieren in ihre Nähe schießt verteibt er sie auch.
(Hab ihn mal drauf angesprocheen, weil unsere Katzen auch in Feld und Wald "spazierengehen")



Die schönste Freude ist, anderen eine Freude zu machen.


Frau Ananas

21.05.2010 09:56
#3 RE: Hundehalter und Jäger - Wer ist wann im Recht? Zitat · antworten

Da habt Ihr einen sehr rücksichtsvollen Jagdpächter

Wir haben nicht so viel Glück, vor drei Jahren wurde unser Katerchen Joschka erschossen





...ich habe ihn nur 100 Meter von unserem Haus entfernt in einem Gebüsch gefunden

darauf angesprochen, entgegnete der Jagdpächter, dass Katzen grosse Schäden bei bodenbrütenden Vögeln anrichten würden und deshalb erschossen würden...wir sollten sehen, dass unsere Katzen auf dem Grundstück bleiben

...aber wie soll man das anstellen?





Liebe Grüsse Angelika


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